Barrierefreiheit ist nicht nur ein Gesetz, sondern eine Chance.
Ab 2025 müssen Websites strenge Vorgaben zur Barrierefreiheit erfüllen. Mit einer barrierefreien Website vermeidest du Bußgelder und stärkst deine Marke. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen zugänglich zu gestalten. Wir unterstützen dich dabei, deine Website rechtzeitig fit für die gesetzlichen Vorgaben zu machen, damit du Strafen vermeidest und alle Nutzer:innen erreichst. Die aktuellen Richtlinien bestehen aus vier Prinzipien:
Warum handeln?
Strafen vermeiden
Ab dem 25.06.2025 können Verstöße mit Bußgeldern von bis zu 100.000,- EUR geahndet werden. Je früher du startest, desto besser.
Markenimage stärken
Eine barrierefreie Website zeigt Verantwortung und stärkt deine Marke. Du erreichst neue Zielgruppen und schaffst eine positive NutzerInnenerfahrung.
Wettbewerbsfähig bleiben
Nutze die Chance, dich von deinen MitbewerberInnen abzuheben, indem du jetzt handelst. Eine klare Website-Struktur verbessert außerdem dein Ranking und deine Sichtbarkeit.
Unsere Lösung
Barrierefrei im Web gemäß WCAG-Richtlinien
FAQ
Zu komplexen Themen geben wir gerne übersichtliche Antworten.
Wen betrifft das BFSG-Gesetz?
- Hardware und Betriebssysteme
Universalrechner und deren Betriebssysteme für Verbraucher - Selbstbedienungsterminals
Zahlungsterminals (inkl. Hardware/Software), Automaten wie Geld-, Fahrausweis- und Check-in-Automaten, Interaktive Terminals zur Information (ausgenommen fest eingebaute in Fahrzeugen) - Telekommunikationsgeräte Interaktive Geräte für Telekommunikationsdienste
- Audiovisuelle Mediendienste
Geräte für den Zugang zu audiovisuellen Inhalten - Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr Online-Shops und Verkaufsplattformen, Buchungssysteme für Dienstleistungen (z. B. Events, Tickets, Termine), grundsätzlich alle B2C-Unternehmen, einschließlich Arztpraxen, die digitale Dienste anbieten
Betrifft das Gesetz auch Ärzte und Apotheken?
Ärzte und Apotheken, die digitale Dienstleistungen wie Terminbuchungen, Rezeptbestellungen oder Videosprechstunden online ermöglichen, müssen ihre Webseiten bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei gestalten. Informative Websites ohne interaktive Funktionen sind nicht betroffen.
Wer ist von dem Gesetz ausgenommen?
- Kleinstunternehmen:
Weniger als 10 MitarbeiterInnen und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz. - Rein B2B-Anbieter:
Wenn die Website ausschließlich für andere Unternehmen gedacht ist. - Informative Websites:
Seiten ohne interaktive Funktionen wie Kontaktformulare oder Buchungstools.
Was passiert, wenn meine Website nicht barrierefrei ist?
Marktüberwachung: Behörden überprüfen die Einhaltung und können bei Verstößen Sanktionen verhängen.
Bußgelder: Verstöße können mit Geldbußen bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Wo finde ich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Du findest das Dokument zum Gesetz auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter:
BFSG.
Wie lange dauert die Optimierung?
Das hängt vom Umfang deiner Website ab. Gerne erstellen wir dir aber ein individuelles Angebot.
Was kostet die Optimierung?
Wir erstellen ein individuelles Angebot, das auf deine Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Noch Fragen?
Melde dich gern bei mir unter: