Gewährleistungslabel 2026: So muss dein Onlineshop jetzt angepasst werden
Schon wieder eine neue Pflicht für Onlineshops? Ja – und dieses Mal ist sie für KundInnen sogar direkt sichtbar. Seit dem 27. September 2026 müssen HändlerInnen deutlicher auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht hinweisen. Dafür gibt es jetzt eine einheitliche EU-Vorgabe, die direkt im Kaufprozess berücksichtigt werden muss.
Wer einen Onlineshop betreibt, steht damit vor ganz praktischen Fragen: Wo muss der neue Hinweis hin? Kann ich ihn an mein Shopdesign anpassen? Brauche ich zusätzlich das GARAN-Label? Und wie lässt sich das Ganze integrieren, ohne dass der Checkout plötzlich wie ein juristisches Merkblatt aussieht? Genau das schauen wir uns in diesem Artikel genauer an.
Was ist das neue Gewährleistungslabel überhaupt?
Dass VerbraucherInnen beim Kauf einer Ware Gewährleistungsrechte haben, ist natürlich nicht neu. Innerhalb der EU gilt grundsätzlich eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Neu ist allerdings, dass diese Rechte beim Kauf deutlicher sichtbar gemacht werden sollen.
Dafür gibt es seit dem 27. September 2026 eine einheitliche EU-Mitteilung, die häufig auch als Gewährleistungslabel bezeichnet wird. Sie informiert KundInnen kompakt über die wichtigsten gesetzlichen Gewährleistungsrechte. An der Gewährleistung selbst ändert sich dadurch also nichts. Neu ist lediglich, wie HändlerInnen darüber informieren müssen. Und genau das betrifft auch Onlineshops.
Welche Onlineshops sind betroffen?
Relevant ist die neue Regelung vor allem für Unternehmen, die Waren an VerbraucherInnen verkaufen. Damit betrifft sie zahlreiche klassische B2C-Onlineshops – unabhängig davon, ob dort beispielsweise Kleidung, Möbel, Haushaltswaren oder technische Produkte angeboten werden.
Auch das Shopsystem spielt dabei keine Rolle. Die Vorgaben können einen Shopify-Shop genauso betreffen wie einen Shop auf Basis von Shopware oder einem anderen System.
Betreibst du dagegen einen reinen B2B-Shop oder verkaufst keine Waren, solltest du zunächst prüfen, ob die neuen Vorgaben für dein Angebot überhaupt gelten.
Gewährleistungslabel oder GARAN-Label: Was ist der Unterschied?
Neben dem Gewährleistungslabel gibt es jetzt noch einen zweiten Begriff, der schnell für Verwirrung sorgen kann: das GARAN-Label. Dahinter steckt allerdings etwas anderes.
Das Gewährleistungslabel informiert über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Diese bestehen unabhängig davon, ob der Hersteller zusätzlich eine freiwillige Garantie anbietet.
Genau für eine solche freiwillige Garantie kann das GARAN-Label relevant werden. Es kommt zum Einsatz, wenn ein Hersteller für die gesamte Ware kostenlos eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren anbietet und den HändlerInnen die notwendigen Informationen zur Verfügung stellt. Bevor etwas im Shop eingebunden wird, sollte deshalb zunächst geklärt werden, welches Label für die jeweiligen Produkte überhaupt benötigt wird.
Wo kommt das Gewährleistungslabel im Onlineshop eigentlich hin?
Und damit sind wir bei einer der wichtigsten Fragen für die praktische Umsetzung. Die Information über das gesetzliche Gewährleistungsrecht gehört zu den vorvertraglichen Informationen. KundInnen müssen sie also erhalten, bevor sie den Kauf abschließen.
Die gesetzlichen Vorgaben verlangen außerdem eine hervorgehobene Darstellung des Gewährleistungslabels. Bei Verträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche abgeschlossen werden, muss die Darstellung farbig erfolgen.
Ein zusätzlicher Satz in den AGB reicht deshalb nicht aus. Wo genau das Label eingebunden wird, hängt auch davon ab, wie der jeweilige Shop und der Bestellprozess aufgebaut sind. Entscheidend ist, dass KundInnen die Information rechtzeitig sehen und die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.
Für bestehende Onlineshops bedeutet das: Nicht einfach irgendwo das Label einsetzen, sondern zuerst schauen, wo es innerhalb des Kaufprozesses sinnvoll aufgehoben ist.
Neues Label, bestehendes Shopdesign: Was ist gestalterisch möglich?
Natürlich wäre es aus gestalterischer Sicht am schönsten, das neue Label einfach an Farben, Schriften und Gestaltung des eigenen Shops anzupassen. Genau das ist allerdings nicht vorgesehen.
Aussehen und Inhalt des Gewährleistungslabels sind vorgegeben. Das gilt auch für das GARAN-Label. ShopbetreiberInnen sollten daraus deshalb keine eigene Variante im Corporate Design bauen.
Trotzdem spielt die Gestaltung eine Rolle. Schließlich muss das neue Element in einen bereits bestehenden Shop integriert werden. Es sollte auf dem Smartphone genauso funktionieren wie am Desktop, gut sichtbar sein und den Kaufprozess trotzdem nicht unnötig kompliziert machen. Es geht also weniger darum, wie das Label selbst gestaltet wird, sondern darum, wie gut es sich in den bestehenden Shop integrieren lässt. Genau hier kommen Webdesign und User Experience ins Spiel.
Was müssen Shopbetreiber jetzt konkret tun?
Bevor irgendwo ein neues Element in den Shop eingebaut wird, sollte zunächst geklärt werden, welche Anforderungen für das eigene Sortiment überhaupt gelten.
Wer einen B2C-Onlineshop betreibt, sollte deshalb prüfen,
- ob Waren verkauft werden, für die die neue Informationspflicht gilt,
- ob bei einzelnen Produkten zusätzlich das GARAN-Label erforderlich ist,
- an welcher Stelle die Informationen vor Abschluss des Kaufs erscheinen,
- ob sie ausreichend hervorgehoben dargestellt werden,
- ob das Label in der vorgegebenen Gestaltung eingebunden wurde und
- ob die Darstellung auf Desktop, Tablet und Smartphone gleichermaßen funktioniert.
Bei einem größeren Sortiment sollte außerdem berücksichtigt werden, dass nicht zwangsläufig für jedes Produkt dieselben Anforderungen gelten. So lässt sich vermeiden, dass vorschnell etwas eingebaut wird, das später noch einmal angepasst werden muss.
Muss jetzt der ganze Onlineshop umgebaut werden?
In den meisten Fällen dürfte dafür kein kompletter Relaunch notwendig sein. Wie groß der Aufwand tatsächlich ist, hängt aber vom bestehenden Shop ab. Bei einem standardisierten Shopsystem kann sich die Änderung möglicherweise recht unkompliziert umsetzen lassen. Bei individuellen Templates, einem angepassten Checkout oder komplexeren Produktstrukturen kann mehr Entwicklungsarbeit notwendig werden.
Deshalb schauen wir bei solchen Änderungen nicht nur darauf, was ergänzt werden muss, sondern auch darauf, wie der bestehende Shop technisch aufgebaut ist. Eine neue Pflicht sollte schließlich nicht dazu führen, dass an einer Stelle etwas ergänzt wird und an anderer Stelle plötzlich Probleme entstehen.
Das zeigt auch, warum ein Onlineshop nach dem Launch nie wirklich „fertig“ ist. Rechtliche Vorgaben ändern sich, technische Standards entwickeln sich weiter und auch die Anforderungen der Nutzer verändern sich. Ein guter Shop sollte sich deshalb mit möglichst wenig Reibung weiterentwickeln lassen.
Gewährleistungslabel 2026: Was jetzt wichtig ist
Das neue Gewährleistungslabel klingt zunächst nach einer kleinen Änderung. Für Shopbetreiber steckt dahinter aber eine ganz praktische Aufgabe: Ein neues Pflichtelement muss an der richtigen Stelle eingebunden werden, technisch funktionieren und sich sinnvoll in den bestehenden Kaufprozess einfügen.
Wer Waren online an Verbraucher verkauft, sollte deshalb prüfen, ob der eigene Shop die seit dem 27. September 2026 geltenden Vorgaben bereits berücksichtigt.
Bei BICEPS entwickeln und betreuen wir Websites und Onlineshops mit unterschiedlichen Systemen, darunter Shopware und Shopify. Wenn dein Shop aufgrund der neuen Vorgaben angepasst werden muss, schauen wir uns nicht nur das einzelne Label an. Wir prüfen auch, wie es sich technisch und gestalterisch sinnvoll in deinen bestehenden Shop integrieren lässt.
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Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die neuen Anforderungen und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei Fragen zur rechtssicheren Umsetzung im konkreten Einzelfall solltest du juristischen Rat einholen.
Häufige Fragen zum Gewährleistungslabel im Onlineshop
- Seit wann ist das Gewährleistungslabel Pflicht?
Die harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht ist seit dem 27. September 2026 verpflichtend.
- Gilt das Gewährleistungslabel auch für Onlineshops?
Ja. Auch beim Verkauf von Waren an VerbraucherInnen über eine Online-Benutzeroberfläche muss über das gesetzliche Gewährleistungsrecht informiert werden. Die Mitteilung ist dabei als vorvertragliche Information hervorgehoben darzustellen.
- Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Die gesetzliche Gewährleistung beruht auf gesetzlichen Rechten von VerbraucherInnen gegenüber den VerkäuferInnen. Eine Garantie ist dagegen eine zusätzliche freiwillige Verpflichtung, beispielsweise durch einen Hersteller. Das GARAN-Label betrifft eine bestimmte Form der freiwilligen Haltbarkeitsgarantie.
- Wann wird das GARAN-Label benötigt?
Das GARAN-Label ist relevant, wenn HerstellerInnen eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten für die gesamte Ware mit einer Dauer von mehr als zwei Jahren gewähren und die entsprechenden Informationen den HändlerInnen zur Verfügung stellen.
- Darf das Gewährleistungslabel an das Corporate Design angepasst werden?
Die Gestaltung und der Inhalt der harmonisierten Mitteilung sind vorgegeben. Für Verträge, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, muss die Mitteilung farbig dargestellt werden. Das Label sollte deshalb nicht frei an das eigene Corporate Design angepasst werden. Gestalterisch relevant ist vielmehr, wie es in den bestehenden Shop und die Nutzerführung integriert wird.
- Reicht ein Hinweis auf die Gewährleistung in den AGB?
Nein. Die Information über das gesetzliche Gewährleistungsrecht muss vor Vertragsschluss in hervorgehobener Weise unter Verwendung der harmonisierten Mitteilung erfolgen. Ein allgemeiner Gewährleistungshinweis ausschließlich in den AGB erfüllt diese konkrete Darstellungsvorgabe nicht.